16 Mrz Keine Kommentare Annette Mueller Allgemein, Annette Müller

Die Notstandsverordnung wurde verschärft und betrifft nun auch die ÉCOLE SAN ESPRIT!
Laut Auskunft vom 16. März 2020 war die ÉCOLE SAN ESPRIT sogar dazu verpflichtet ihren Betrieb weiter zu führen, weil es sich hierbei weder um eine staatliche/staatsnahe Ausbildungsstätte noch um eine Vereinsstätte/Einrichtung zur Freizeitgestaltung handelt.
Für ein „freiwilliges“ Einstellen des Wirtschaftsbetriebes ohne gesetzliche Anordnung wäre der Geschäftsführer persönlich für alle Ausfälle haftbar zu machen.
Die Verordnung wurde verschärft und nun stellt auch die ÉCOLE SAN ESPRIT ihren laufenden  Betrieb mit Publikum ein. Alle Ausbildungen und Lehrgänge werden verschoben.
Wir informieren weiter.

Annette Mueller